Eine Verfassung vom deutschen Volk?
Warum schließt das Grundgesetz für die BRD mit dem Artikel 146:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Wenn das Grundgesetz für die BRD doch angeblich schon eine Verfassung ist, warum heißt es dann nicht Verfassung? Und was macht dieser Artikel noch im Grundgesetz, wenn selbiges doch die Verfassung sein soll?
tritt-ihn sagt "die firma" und meint deutschland:
Spacemak7 hat eine tolle videoreihe erstellt:
m Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).
Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :
„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen." Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „
Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.
In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist."
Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).
Volksinformant zeigt folgendes:
Die BRD ist seit ihrer Gründung ein illegaler, nicht existierender Staat. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges haben die Alliierten gegen Völkerrecht verstoßen und Deutschland in die BRD und DDR aufgeteilt. Die Ostgebiete wurden bewusst unterschlagen. Damals waren diese "Staaten" offiziell Besatzungskonstrukte und die BRD und DDR waren nicht souverän. Daran hat auch die angebliche Wiedervereinigung nichts geändert, denn beim 2+4 Vertrag haben nur die Siegermächte mit sich selbst Vertäge geschlossen, aber kein Vertreter der Weimarer Republik (oder des 2. Deutschen Reiches) war anwesend! Der 2+4 Vertrag hatte nur den Zweck, den Ausstieg der UdSSR zu ermöglichen, da das Projekt "DDR" gescheitert war. Die DDR wurde in die BRD eingegliedert und wurde ein Teil davon. Berlin hat bis heute einen versteckten Sonderstatus und gehört nicht zu Deutschland. Wer Berlin kontrolliert, kontrolliert Deutschland.
Kurz vor der "Wiedervereinigung" wurde der Artikel 23 a.F. des Grundgesetzes der BRD gestrichen. Damit hörte sie auf zu existieren. Seitdem haben die Alliierten die BRD in eine GmbH umgewandelt, bekannt als "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH". Die BRD ist heute eine Firma, von einem souveränen, eigenständigen Staat kann nicht die Rede sein. Wir sind das Personal der BRD. Die Bundesregierung ist die Geschäftsstelle, der Bundeskanzler der Geschäftsführer und die Alliierten (USA, UK, Frankreich) sind der Aufsichtsrat. Wir, das Volk, sind die Angestellten der Firma "Bundesrepublik Deutschland".
Bis jetzt gibt es keinen Friedensvertrag und Deutschland besteht auch heute noch in den Grenzen von 1937. Das heißt auch die jetzigen Bewohner der deutschen Provinzen Schlesien, Pommern und Ostpreußen sind alle Bürger des 2. Deutschen Reiches, bzw. der Weimarer Republik.
Wer Interesse an diesem Thema hat, dem empfehle ich folgende Links:
http://www.deutsches-reich-heute.de/
http://brd-schwindel.com
http://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/
http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481.html
für weitere infos empfehle ich, mit bestem und reinem gewissen diesen kanal weiter:
zur erinnerung noch zwei ältere beiträge aus meinem blog:
(zugegeben, zurück-lesen ist immer doof. sind zu viele beiträge, desshalb trenne ich Euch die spreu vom weizen)
2010/11/brd-3-reich
2010/03/die-brd-luge
tritt-ihn sagt "die firma" und meint deutschland:
Spacemak7 hat eine tolle videoreihe erstellt:
m Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).
Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :
„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen." Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „
Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.
In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist."
Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).
Volksinformant zeigt folgendes:
(zugegeben, es ist das selbe video wie teil 1 von oben, nur mit anderer musik, interessant ist jedoch die beschreibung: )
Die BRD ist seit ihrer Gründung ein illegaler, nicht existierender Staat. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges haben die Alliierten gegen Völkerrecht verstoßen und Deutschland in die BRD und DDR aufgeteilt. Die Ostgebiete wurden bewusst unterschlagen. Damals waren diese "Staaten" offiziell Besatzungskonstrukte und die BRD und DDR waren nicht souverän. Daran hat auch die angebliche Wiedervereinigung nichts geändert, denn beim 2+4 Vertrag haben nur die Siegermächte mit sich selbst Vertäge geschlossen, aber kein Vertreter der Weimarer Republik (oder des 2. Deutschen Reiches) war anwesend! Der 2+4 Vertrag hatte nur den Zweck, den Ausstieg der UdSSR zu ermöglichen, da das Projekt "DDR" gescheitert war. Die DDR wurde in die BRD eingegliedert und wurde ein Teil davon. Berlin hat bis heute einen versteckten Sonderstatus und gehört nicht zu Deutschland. Wer Berlin kontrolliert, kontrolliert Deutschland.
Kurz vor der "Wiedervereinigung" wurde der Artikel 23 a.F. des Grundgesetzes der BRD gestrichen. Damit hörte sie auf zu existieren. Seitdem haben die Alliierten die BRD in eine GmbH umgewandelt, bekannt als "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH". Die BRD ist heute eine Firma, von einem souveränen, eigenständigen Staat kann nicht die Rede sein. Wir sind das Personal der BRD. Die Bundesregierung ist die Geschäftsstelle, der Bundeskanzler der Geschäftsführer und die Alliierten (USA, UK, Frankreich) sind der Aufsichtsrat. Wir, das Volk, sind die Angestellten der Firma "Bundesrepublik Deutschland".
Bis jetzt gibt es keinen Friedensvertrag und Deutschland besteht auch heute noch in den Grenzen von 1937. Das heißt auch die jetzigen Bewohner der deutschen Provinzen Schlesien, Pommern und Ostpreußen sind alle Bürger des 2. Deutschen Reiches, bzw. der Weimarer Republik.
Wer Interesse an diesem Thema hat, dem empfehle ich folgende Links:
http://www.deutsches-reich-heute.de/
http://brd-schwindel.com
http://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/
http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481.html
für weitere infos empfehle ich, mit bestem und reinem gewissen diesen kanal weiter:
Deutschland1937 geht in seinen videos näher auf das thema ein und gibt auch praktische tipps, wie zb, ob GEZ zahlen gesetzlich bindend ist:
zur erinnerung noch zwei ältere beiträge aus meinem blog:
(zugegeben, zurück-lesen ist immer doof. sind zu viele beiträge, desshalb trenne ich Euch die spreu vom weizen)
2010/11/brd-3-reich
2010/03/die-brd-luge
nachtrag: die schuldenuhr tickt im sekundentakt. jedes ticken sind rund 1300 euro mehr schulden! ratet mal wer dieses land kontrolliert?! na? naaa? derjenige, der das geld dieses landes kontrolliert natürlich:
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